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Meilenstein in der Geschichte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Schriftformerfordernis des Überlassungsvertrags könnte demnächst fallen

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und sieht hierfür u.a. vor, die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsbürger abzuschaffen, öffentliche Versteigerungen online durchzuführen, die Fluggastabfertigung digital durchzuführen und eben Schriftformerfordernisse zu reduzieren.

Hierzu gehören Schriftformregelungen im Vereinsrecht und Gesellschaftsrecht sowie nach Aussage des Bundesjustizministers Dr. Marco Buschmann auch das Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz für Arbeitsverträge mit Ausnahme solcher des Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Mit Stellungnahme vom 21.03.2024 veröffentlichte Herr Buschmann nun, dass auch das Schriftformerfordernis aus § 12 AÜG entfallen und auf die Textform reduziert werden soll.

https://personaldienstleister.de/mitgliederinfo/durchbruch-im-nachweis-und-arbeitnehmerueberlassungsgesetz-textform-statt-schriftform/

Im ersten Referentenentwurf des BEG IV war dieser Punkt noch nicht enthalten. Jetzt wurde er, laut Minister Buschmann ins laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Verabschiedet und damit wirksam ist es noch nicht. Die Entwicklung ist sehr zu begrüßen, bleibt aber vorerst noch abzuwarten.

 

Christiane Höppner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Quelle: GVP

 

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