Nicht nur geleistete Stunden, auch Urlaubsstunden fließen in die Berechnung von Überstunden ein
In seinem Urteil vom 13.01.2022 – C-514/20 stellte der EuGH klar, dass eine Berechnung von Überstundenzuschlägen, die allein die erbrachten Stunden im Monat, nicht aber die Urlaubstage berücksichtigt, den Arbeitnehmer davon abhalten könnte, Urlaub zu nehmen oder zu bestimmten Zeiten zu nehmen, da dies zu einem Nachteil bei der Erhaltung von Überstundenzuschlägen führen könnte. Weiterlesen