Müssen bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen Urlaubsstunden berücksichtigt werden?
Bislang sieht der Tarifvertrag der Zeitarbeit (mutmaßlich handelt es sich um den iGZ/DGB-TV) vor, dass Mehrarbeitszuschläge ab der 185. Stunde gezahlt werden (in einem Monat mit 23 Arbeitstagen). Hierhinein zählen die tatsächlich erbrachten Stunden, Urlaubsstunden, die im betreffenden Monat genommen wurden, blieben unberücksichtigt. Es war daher praktisch kaum möglich, in einem Monat mit Urlaub, Mehrarbeitszuschläge zu erhalten. Weiterlesen