AÜG-Reform für entleihende Unternehmen – Kein weiter so wie bisher!
Die Änderungen des AÜG, seit dem 01.04.2017 in Kraft sorgen nicht nur bei den Personaldienstleistern für Handlungsbedarf.
Auch für die Kundenunternehmen haben sich einschneidende Veränderungen durch die Reform ergeben, die das entleihende Unternehmen unbedingt kennen muss, um rechtsicher weiterhin Personal zu entleihen.