Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ab dem 01.04.2017
Die Änderungen des AÜG sind seit dem 01.04.2017 in Kraft. Nachdem der erste Gesetzesentwurf vom 16.11.2015 mehrfach geändert und angepasst worden ist, hat das Reformgesetz am 21.10.2016 den Bundestag und am 25.11.2016 den Bundesrat passiert. Im Folgenden werden die Änderungen dargestellt.