Aktuelles

Neuerungen in der Zeitarbeit – III. Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Am 01.06.2016 hat nun das Bundeskabinett den geänderten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Zeitarbeit und Werkverträgen beschlossen. Die letzte Fassung vom 10.05.2016 (siehe auch Neuerungen in der Zeitarbeit – II.) wurde nochmals abgeändert und Ergänzungen vorgenommen. Im nächsten Schritt wird nun der Bundestag darüber entscheiden und es voraussichtlich November 2016 an den Bundesrat weiterleiten. Verläuft alles nach Plan, wird die Gesetzesänderung am 01.01.2017 in Kraft treten.

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Neuerungen in der Zeitarbeit – II.

Mit Datum vom 17.02.2016 ist der weithin gescholtene Gesetzesentwurf zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, in überarbeiteter Fassung vorgelegt worden. Nach Kritik am Entwurf wurde eine erneute Überarbeitung vorgenommen, die in der Fassung vom 10.05.2016 nunmehr vorliegt. Es sind einige Änderungen erfolgt, auch der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens könnte sich auf den 01.07.2017 verschieben. Hier bleibt abzuwarten, welches Datum schlussendlich verbindlich festgelegt wird.

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Neuerungen in der Zeitarbeit ab 1. Januar 2017 – Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Mit Datum vom 17.02.2016 ist der weithin gescholtene Gesetzesentwurf zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, in überarbeiteter Fassung vorgelegt worden. Zwar wird auch diese Version von der CSU kritisiert und ist das Gesetzgebungsverfahren derzeit gestoppt, es ist aber anzunehmen, dass die Änderungen so oder in vergleichbarer Form Gesetz werden. Insofern ist es von Vorteil, sich bereits jetzt mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen.

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