Neuerungen in der Zeitarbeit – III. Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Am 01.06.2016 hat nun das Bundeskabinett den geänderten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Zeitarbeit und Werkverträgen beschlossen. Die letzte Fassung vom 10.05.2016 (siehe auch Neuerungen in der Zeitarbeit – II.) wurde nochmals abgeändert und Ergänzungen vorgenommen. Im nächsten Schritt wird nun der Bundestag darüber entscheiden und es voraussichtlich November 2016 an den Bundesrat weiterleiten. Verläuft alles nach Plan, wird die Gesetzesänderung am 01.01.2017 in Kraft treten.