Keine Tarifgebundenheit des Leiharbeitnehmers für Abweichung von Höchstüberlassungsdauer erforderlich
Das BAG entschied mit Urteil vom 14.09.2022 (4 AZR 26/21 und 4 AZR 83/21) den Konflikt zweier, sich vollständig wiedersprechender Urteile des LAG Baden-Württemberg, denen jeweils die Klage eines Leiharbeitnehmers auf Feststellung eines Arbeitsvertrags zum Entleiher aufgrund Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer zugrunde lag.
Während die 4. Kammer des LAG Baden-Württemberg ein Arbeitsverhältnis feststellte (Urteil vom 02.12.2020 – 4 Sa 16/20), lehnte dies die 21. Kammer ab (Urteil vom 18.11.2020 – 21 Sa 12/20). Weiterlesen