Autor: Christiane Höppner

Betriebsrisiko und Lockdown

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.  Weiterlesen

Höchstüberlassungsdauer nach TV LeiZ – Gilt sie oder gilt sie nicht?

Von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, kann mittels Tarifvertrag der Einsatzbranche abgewichen werden. Hiervon hat die Metall- und Elektroindustrie Gebrauch gemacht und in ihrem TV-LeiZ eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten vereinbart.

Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer werden die Verträge zwischen Arbeitnehmer und Verleiher sowie Entleiher und Verleiher unwirksam und es wird ein Arbeitsverhältnis zwischen eingesetztem Arbeitnehmer und Entleiher gesetzlich konstruiert. Weiterlesen

Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch Entleiher mittels Vereinbarung im AÜV wirksam

Die Subsidiärhaftung des Entleiher nach § 28e Abs. 3 SGB IV für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge ist hinlänglich bekannt. Unbekannt ist hingegen häufig, wie dem rechtssicher vorgebeugt werden kann.

Das OLG Koblenz hatte in seinem Urteil vom 09.06.2020 (Az. 3 U 762/19) Gelegenheit, eine vertragliche Variante im Überlassungsvertrag zu prüfen. Entleiher und Verleiher hatten darin vereinbart, dass lediglich 70 % der Überlassungsvergütung an den Verleiher gezahlt wird. Die übrigen 30 % führte der Entleiher an die Krankenkasse direkt ab. Weiterlesen

Kein Einsatz Drittstaatenangehöriger als Leiharbeitnehmer – notwendig oder überholt?

Das deutsche Recht sieht für Angehörige aus Staaten, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören eine Palette an Möglichkeiten vor, am deutschen Arbeitsmarkt teilzunehmen.

 

Ausdifferenziert nach Qualifikation der Zuwanderer, dem Hintergrund der Tätigkeiten, der Dauer oder der Besonderheit der Berufsgruppe, enthalten Aufenthaltsgesetz und die hierzu erlassene Beschäftigungsverordnung eine Vielzahl an verschiedenen Varianten, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Teilweise ohne das die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung hierzu erteilen muss.

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Müssen bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen Urlaubsstunden berücksichtigt werden?

Bislang sieht der Tarifvertrag der Zeitarbeit (mutmaßlich handelt es sich um den iGZ/DGB-TV) vor, dass Mehrarbeitszuschläge ab der 185. Stunde gezahlt werden (in einem Monat mit 23 Arbeitstagen). Hierhinein zählen die tatsächlich erbrachten Stunden, Urlaubsstunden, die im betreffenden Monat genommen wurden, blieben unberücksichtigt. Es war daher praktisch kaum möglich, in einem Monat mit Urlaub, Mehrarbeitszuschläge zu erhalten. Weiterlesen