Kategorie: Aktuelles

Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland

Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland

Wählen die Parteien bei einer Überlassung aus dem Ausland nach Deutschland die Geltung des ausländischen Rechts des Entsendestaates, muss für die Anwendung des AÜG auf das Überlassungsverhältnis unterschieden werden, ob die betreffende Norm eine Eingriffsnorm i.S.v. Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO ist.

Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO besagt: Weiterlesen

Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers bei Verfall von Urlaub während Langzeiterkrankung

Urlaubsansprüche können verfallen. Fraglich ist im Einzelfall nur, ob und wann der Verfall eintritt.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz entspricht das Urlaubsjahr dem Kalenderjahr, die Urlaubsansprüche sind daher zeitlich begrenzt auf den 31.12. Da Arbeitnehmer ihren Urlaub häufig aus dringenden betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht im laufenden Jahr nehmen können, kann der Resturlaub auf die Zeit bis zum 31.03. des Folgejahres übertragen werden.

Bei Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers kann eine weitere Übertragung um 12 Monate, d.h. bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres vorgenommen werden. Weiterlesen

SOKA-Bau: Verleiher nicht nur beitragspflichtig, sondern auch erstattungsberechtigt bzgl. Urlaubsentgelt

„Wird ein Leiharbeitnehmer vom Entleiher, der keinen Baubetrieb iSv. § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes unterhält, mit baulichen Tätigkeiten beschäftigt, nimmt der Verleiher nach § 8 Abs. 3 AEntG aF in Bezug auf diesen Leiharbeitnehmer am Urlaubskassenverfahren teil. Der Verleiher ist nicht nur verpflichtet, Sozialkassenbeiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft zu leisten, sondern kann auch die Erstattung von an den Leiharbeitnehmer gezahltem Urlaubsentgelt verlangen.“

So der Leitsatz des BAG Urteils vom Weiterlesen

Anforderungen an Entleihertarifvertrag zur Höchstüberlassungsdauer – Entscheidung des BAG zwischen 4. und 21. Kammer des LAG Baden-Württemberg steht weiter aus – neue erstinstanzliche Entscheidung schon gefällt

Unternehmen, die Zeitarbeit im großen Umfang einsetzen, hatten sich früh an die Gestaltung eines Entleihertarifvertrags gemacht, der die gesetzliche Grenze der Höchstüberlassung von 18 Monate auf ein Vielfaches erweitert. Bekanntes Beispiel ist der TV-LeiZ der Metall- und Elektroindustrie, der die Höchstüberlassungsdauer auf 48 Monate festlegte. Weiterlesen

Nicht nur geleistete Stunden, auch Urlaubsstunden fließen in die Berechnung von Überstunden ein

In seinem Urteil vom 13.01.2022 – C-514/20 stellte der EuGH klar, dass eine Berechnung von Überstundenzuschlägen, die allein die erbrachten Stunden im Monat, nicht aber die Urlaubstage berücksichtigt, den Arbeitnehmer davon abhalten könnte, Urlaub zu nehmen oder zu bestimmten Zeiten zu nehmen, da dies zu einem Nachteil bei der Erhaltung von Überstundenzuschlägen führen könnte. Weiterlesen

Betriebsrisiko und Lockdown

Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen.  Weiterlesen

Höchstüberlassungsdauer nach TV LeiZ – Gilt sie oder gilt sie nicht?

Von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, kann mittels Tarifvertrag der Einsatzbranche abgewichen werden. Hiervon hat die Metall- und Elektroindustrie Gebrauch gemacht und in ihrem TV-LeiZ eine Höchstüberlassungsdauer von 48 Monaten vereinbart.

Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer werden die Verträge zwischen Arbeitnehmer und Verleiher sowie Entleiher und Verleiher unwirksam und es wird ein Arbeitsverhältnis zwischen eingesetztem Arbeitnehmer und Entleiher gesetzlich konstruiert. Weiterlesen