Das Amtsgericht Berlin Schöneberg hatte den Fall einer Klage auf Vermittlungsprovision zu entscheiden, bei dem die Klägerin als Verleiherin Provision von ihrem Kunden forderte, nachdem dieser den zuvor überlassenden Mitarbeiter eingestellt hatte.
Vorausgegangen war der Einstellung indes, dass die Verleiherin dem Mitarbeiter fristlos gekündigt hatte, da sie vermutete, er habe seinen Urlaub eigenmächtig angetreten. Vorab fragte sie bei ihrem Kunden nach, ob dieser Kontakt zu dem Mitarbeiter habe, da sie ihn nicht erreichen konnte. Der Kunde gab die Aussage des Mitarbeiters weiter, er habe Urlaub. Weiterlesen