Kündigung wegen Anspruch auf equal-pay unzulässig
Über die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin wegen Erreichen der Equal-Pay Grenze bzw. ihrer dagegen eingereichten Kündigungsschutzklage hatte das Arbeitsgericht Mönchengladbach zu entscheiden (Urteil vom 20.03.2018 Az. 1 Ca 2686/17) und kam zu dem Ergebnis, dass eine Kündigung wegen mangelndem Beschäftigungsbedarf, wie sie durch den Personaldienstleister offiziel begründet wurde nicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn der fehlende Bedarf nur für drei Monate und einen Tag besteht. Der Arbeitgeber hatte nämlich angeboten, die Mitarbeiter nach Unterbrechung für diesen Zeitraum, weiterzubeschäftigen. Auf diese Weise hätte der Anspruch auf Equal-Pay umgangen werden können.