Entleiher ist nicht Arbeitgeber des eingesetzten Arbeitnehmers
Über die Frage, ob ein Entleiher einem eingesetzten Leiharbeitnehmer gegenüber arbeitsvertragliche Pflichten zu erfüllen hat und/oder der Leiharbeitnehmer aus dem Überlassungsvertrag Rechte ableiten kann, hatte das BAG am 24.04.2018 zu entscheiden (Az. 9 AZB 62/17).
Gegenstand waren Bonuszusagen des Entleihers gegenüber dem Verleiher, über die der Verleiher gegenüber dem Leiharbeitnehmer abrechnete.