Sächsisches LAG bestätigt Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers zum Entleiher
Mit Urteil vom 10.12.2014 (Az. 5 Sa 114/14) hatte das LAG in Chemnitz über die Klage eines Arbeitnehmers zu entscheiden, der die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleihers gemäß § 10 Abs. 1 AÜG anstrebte.